Wir brauchen ein Kulturfördergesetz für Brandenburg!
Ob Hoch- oder Subkultur, ob Gegenwartskultur, kulturelles Erbe oder Erinnerungskultur, ob regionale kulturelle Identität oder fremde Kultur im eigenen Land – Kultur definiert das Zusammenleben und den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Eine blühende Kunst-und Kulturlandschaft ist kein kurzfristig verzichtbares Konsumgut. Sie ist ein bedeutender wirtschaftlicher Standort- und Wertschöpfungsfaktor, sie ist Daseinsvorsorge aber auch notwendige Grundlage für die Entwicklung von Kreativität und Kulturkompetenz bei Kindern und Heranwachsenden – sie ist vor allem und eine gute Investition in die Zukunft unseres Landes. Doch welche Bedingungen notwendig sind, damit Kunst-und Kulturschaffende ihrer kreativen Arbeit nachgehen und dabei auch den Lebensunterhalt bestreiten können, das bleibt oft unbeachtet.
In der Corona-Krise hat das Bewusstsein über den gesellschaftlichen Stellenwert von Kultur und kultureller Teilhabe eine neue Bewertung, gar Wertschätzung erfahren. Gleichsam verdeutlichen die durch den Lockdown verursachten existenziellen Unsicherheiten das Prekariat im Kultursektor. Sie lenken den Blick auf Abhängigkeit und Verwundbarkeit, insbesondere der freien Szene, auf Ungleichheit, auf Schwächen bestehender Förderinstrumente, aber auch einen Nachholbedarf in Sachen Lobbying und Digitalisierung.
Die einzige Möglichkeit, aus der belastenden Situation eine Chance zu machen, liegt darin, die Bedingungen für die Zeit danach mitzugestalten.
Dabei kann das Ziel nicht allein der Erhalt der bestehenden kulturellen Infrastruktur, die Herstellung des Status quo ante sein: Vor allem angesichts einer anstehenden Diskussion um die begrenzten öffentlichen Haushalte – insbesondere auch im Kommunalbereich – muss die Brandenburger Kunst- und Kulturlandschaft gestärkt aus der Pandemie hervorgehen.
Und diese hat dafür eine Art In-vivo-Experimentierlabor geschaffen: War der Kultursektor ein zunehmend auf Output orientiertes System, das eine wachsende Produktionsdichte bei abnehmender Präsentationsdauer förderte.

So stehen momentan zwangsläufig eher der künstlerische Prozess und die Recherche im Zentrum im Zentrum der kulturellen Arbeit, zugunsten von Nachhaltigkeit und kreativer Qualität. Ein neues Verhältnis zum Publikum musste gefunden werden. Einerseits gewinnen das Lokale und der direkte Einbezug der Menschen vor Ort an Bedeutung, andererseits eröffnen digitale Formate neue Möglichkeiten. Beides erfordert die Interaktivität mit neuen Rezipienten. Transdisziplinäres Arbeiten bereichert darüber hinaus den künstlerischen und außerkünstlerischen Dialog, indem Kompetenzen aus verschiedenen gesellschaftlichen Kontexten einbezogen werden.
Wagen wir daher einen Blick in die Zukunft und begreifen wir die Krise aber gerade auch die Errungenschaften, die in vielen künstlerischen Aktionen aus Not entstanden sind, als Lernmoment und Inspiration für einen kulturpolitischen „New Deal“. Die bereits begonnene Transformationsphase ist eine Gelegenheit, gezielt neue Sprachen zu lernen, bessere Verwertungs- und Wirkungsketten zu etablieren und dabei auch die relevanten Akteure außerhalb der ursprünglichen Zielgruppen einzubinden und anzusprechen. Der in der Krise intensivierte kulturpolitische Diskurs muss nicht nur fortbestehen sondern sich weiter qualifizieren – auch im Dialog der politischen und unabhängigen Gremien.
Für alle, das Publikum, die Kulturschaffenden wie die Veranstaltungsbranche insgesamt und nicht zuletzt für Politik und Kulturförderung, wird es darum gehen, den Weg zu öffnen hin zu einem Kulturbetrieb, der verteilgerechter, prozesshafter und ökonomisch wie ökologische nachhaltiger wird.
Dazu kann ein Kulturfördergesetz einen wesentlichen Beitrag leisten.